Wie Sie sicherlich wissen, sind die Vergütung der Steuerberater sowie der Steuerberatungsgesellschaften für steuerberatende Tätigkeiten nach den berufsrechtlichen Vorschriften der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abzurechnen.
Diese Verordnung hat sich zu letztmalig zum 20.12.2012 geändert.
Der Bundesrat hat am 05.06.2020 einer Mantelverordnung der Bundesregierung zugestimmt und die Steuerberatervergütungsverordnung geändert. Damit hat der Gesetzgeber aufgrund des kontinuierlichen Wandels des Steuerrechts und der gestiegenen Preis- und Kostenentwicklung in den Steuerpraxen reagiert und der wirtschaftlichen Entwicklung aktualisiert.
Die StBVV wird an mehreren Stellen angepasst und teilweise werden die Gebühren erhöht, im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:
Die Obersätze verschiedener Gebühren, des Gebührenrahmens bzw. des Gegenstandswerts (§§ 13, 25, 34, Anlagen 1 bis 4) werden aufgrund gestiegener Kosten der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten erhöht, u. a.:
Die Änderungen der Steuerberatergebührenverordnung treten am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in .
Wir werden die Gebührenanpassung ab dem 01.01.2021 umsetzen.