Wöchentlich erhalten Sie hier ausgewählte News des Boorberg Verlages.
Alle Kaufleute, die nach den handelsrechtlichen oder steuerlichen Vorschriften Bücher führen und im Laufe des Wirtschaftsjahres keine permanente Inventur vornehmen, müssen zum Ende des Wirtschaftsjahres Bestandsaufnahmen vornehmen.
Am 1.1.2002 ist ein Steuerabzug für das Baugewerbe eingeführt worden.
Der Auftraggeber (Leistungsempfänger) einer Bauleistung ist verpflichtet,
Weiterlesen … Steuerabzug bei Bauleistungen: jetzt Folgebescheinigung beantragen