Quarantäne ist keine Krankschreibung. Es gibt keine Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse.
Falls Sie Arbeitnehmer beschäftigen und diese nicht voll arbeiten können, zeigen Sie der Agentur für Arbeit an, dass Sie Kurzarbeitergeld (KUG) beziehen möchten.
Sie können bei den Krankenkassen einen Stundungsantrag der Krankenkassenbeiträge aufgrund der Auftragsausfälle durch das Corona-Virus stellen.
Weiterlesen … Stundungsantrag Krankenkassenbeiträge aufgrund Auftragsausfälle durch das Corona-Virus
Nachstehend aufgeführte Buchführungsunterlagen können nach dem 31. Dezember 2019 vernichtet werden:
Weiterlesen … Diese Unterlagen können Sie im Jahr 2020 vernichten
Sie verschicken Waren ins EU-Ausland?
Dann achten Sie auf die neuen Regelungen ab dem 01.01.2020!!
Die EU hat ab dem 01.01.2020 die Vorgaben für innergemeinschaftliche Lieferungen für alle Länder der Europäischen Union neu geregelt.
Die DATEV bietet auf ihrer Internetseite den DATEV Gehaltsrechner online an. Sie können ausgehend vom Bruttolohn Ihres Mitarbeiters, die Arbeitgeberkosten und den Nettolohn des Mitarbeiters nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern berechnen.
Seit dem 14.10.2019 begrüßen wir herzlich Frau Sandra Seifert als neue Mitarbeiterin. Sie unterstützt uns im Bereich Buchhaltung und Lohn.
Wir erhielten von der DATEV eG eine Auszeichnung als "Digitale Kanzlei 2019".
Immer gut informiert:
Die App DATEV RZ-Status mobil informiert Sie über Wartungen, Störungen oder Ausfälle u. a. im Unternehmen online oder im DATEV-Rechenzentrum.
Wöchentlich erhalten Sie hier ausgewählte News des Boorberg Verlages.