Privatpersonen
- Steuerberatung, Steuererklärung
- Erbfolge/Familienberatung
- Finanzierungsberatung
- Anträge auf Eigenheimzulage
- Anträge auf Kinderzulage
- Investitionszulagenanträge
- Anträge auf Kinderfreibetrag
- Anträge auf Ausbildungs- und Betreuungskostenpauschalen
- Anträge auf Gewährung von Kindergeld und Elterngeld
- Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen
- Anträge auf Lohnsteuerermäßigung (der "Eintrag auf der Lohnsteuerkarte")
- Stundungs- und Erlassanträge
- Anträge auf Wiedereinsetzung
Doch mit der Erstellung der Erklärungen und Anträge ist unsere Arbeit noch nicht beendet. Der Schriftverkehr vom und zum Finanzamt bis zur Steuerfestsetzung wird von uns erledigt. Auf Wunsch sendet das Finanzamt den für Sie zu erlassenden Steuerbescheid direkt an uns, wo er durch qualifizierte Mitarbeiter innerhalb der Rechtsbehelfsfrist auf Korrektheit geprüft wird. Im Bedarfsfall erstellen wir dann automatisch einen Rechtsbehelf und überwachen den weiteren Ablauf. Auf diese Weise werden keine Fristen versäumt und Sie optimal vor der "Belastung Finanzamt" bewahrt.
Steuerberatung
Privatpersonen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Vermietungen, Kapitalvermögen, Erbschaften, Renten- und Pensionsbezügen finden bei uns tatkräftige Unterstützung durch:- Erstellung sämtlicher Steuererklärungen
- Prüfung sämtlicher Steuerbescheide
- Eigenheimzulageanträge für Ihre privat genutzte Immobilie
- Unterstützung bei der Wahl der optimalen Steuerklassen
- Beratung über steuergünstige Kapital - Anlage - Alternativen
- Vertretung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten
Erbfolge/Familienberatung
Fachleute erwarten, dass in den nächsten zehn Jahren rund eine Billionen Euro (1.000.000.000.000) vererbt werden, eine kaum vorstellbare Summe. Hierbei tauchen für die Übergeber der Vermögen Fragen auf, wie- Wie kann ich eine Übertragung von Eigentum schon zu Lebzeiten rechtlich vor Missbrauch absichern?
- Ist das sog. Berliner Testament heute noch zeitgemäß?
- Steht eine etwaige Gütertrennung einer optimalen Übertragung im Wege?
- Wie sollte ich ein Testament abfassen?
- Ist für die Absicherung der Übertragung meiner Immobilie besser ein Wohnrecht oder eher ein Nießbrauch zu vereinbaren?
Es ist daher nicht erstaunlich, dass wir uns mit der Frage "Wie lässt sich die Steuer im Erb- oder Schenkungsfall minimieren?" beschäftigen.
Unseres Erachtens ist eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Minimierung der Steuer im Erb- oder Schenkungsfall, dass frühzeitig ein Konzept erstellt wird, welches Fragen der Vermögensnachfolge regelt. Bei der Erstellung dieses Konzeptes unterstützen wir Sie gerne.
Durch rechtzeitige Planung der Vermögensübergabe können erhebliche Steuereinsparungen erzielt werden. Dabei zielt unsere Beratung stets darauf ab, mit den derzeitigen und den künftigen Besitzern des Vermögens "an einem Tisch" alle Probleme gemeinsam zu besprechen und für alle Beteiligten die optimale Lösung zu finden.
Wären auch Sie überrascht worden?
Wie beantworten Sie diese Fragen auf Ihre persönliche Situation:
- Kennen Sie Ihre Erben und deren Ansprüche?
- Haben Sie durch ein Testament so vorgesorgt, dass nach Ihrem Wunsch vererbt wird?
- Was passiert, wenn Ihre Ehe oder (bei Unternehmern) die von Teilhabern in die Brüche geht?
- Haben Sie durch Ehevertrag oder Gesellschaftsvertrag vorgesorgt?
- Kennen Sie die Liquiditätsgefahren für Ihre Familie/Ihr Unternehmen bei Erbfall, Ausscheiden von Teilhabern?
- Haben Sie vorgesorgt, dass in diesen Fällen keine Illiquidität droht?
- Wissen Sie, dass bei Schenkung und im Erbfall Grundbesitz nach wie vor günstiger als Geldvermögen sowie Betriebsvermögen besonders begünstigt besteuert wird?
- Wissen Sie, wie hoch die Belastung in Ihrem Fall ist und ob die zu zahlende Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer für Ihre Nachkommen tragbar ist?
Speziell für Unternehmer:
- Welche Gefahren für Ihr Privatvermögen und/oder Ihre Altersversorgung bringt eine Unternehmensinsolvenz?
- Haben Sie Ihre Haftung ausreichend beschränkt?
- Wissen Sie, wer bei Ihrem Ausfall - kurzfristig oder langfristig - Ihre Unternehmertätigkeit übernehmen könnte?
- Haben Sie dafür gesorgt, dass Ihr Kandidat auch tatsächlich Nachfolger werden kann?
Finanzierungsberatung
Zukunftsplanung ist für die meisten Menschen ein wichtiges Ziel. Immerhin geht es darum, für die finanzielle Unabhängigkeit in späteren Jahren die richtigen Weichen zu stellen. Und natürlich auch darum, die Familie gegen die Wechselfälle des Lebens abzusichern. Die demographische Entwicklung arbeitet gegen die öffentlichen Rentenkassen: Steigende Lebenserwartung, sinkende Geburtenraten und kürzere Lebensarbeitszeiten belasten das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben. Es ist jetzt schon klar, dass das heutige Rentenniveau in den nächsten zehn Jahren nicht gehalten werden kann. Wer also seinen Lebensstandard sichern will, muss selbst etwas tun. Dies ist übrigens auch im Sinne der Familie, denn die ist im Todesfall des Hauptverdieners noch schlechter gestellt.Als Steuerberater wollen wir unseren Mandanten nicht nur für die fiskalische Vergangenheitsbewältigung ein kompetenter und zuverlässiger Partner sein. Genauso wichtig ist es uns, unseren Mandanten zu helfen, Vermögen aufzubauen und langfristig für Zwecke der Familienversorgung und Altersvorsorge zu sichern. Als unabhängiger Berater prüfen wir kritisch die unseren Mandanten von Banken, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern angebotenen Alternativen. Wir verkaufen keine Produkte, sondern Lösungen! Wir begleiten unsere Mandanten von den ersten Schritten im Berufsleben über Existenz- und Familiengründung bis in den Ruhestand.
- Erarbeitung verschiedener Alternativen zur Bildung und Sicherung von Vermögen unter Berücksichtigung individueller Risikobereitschaft, Anlagezielen und Zeithorizonten
- Kalkulation und Finanzierung von Immobilien zur Fremdvermietung und/oder Eigennutzung
- Absicherung der Familie durch Vermögensvorsorge und Versicherungsschutz
- Aufbau einer individuellen ausreichenden Altersversorgung mit Wertpapieren und Immobilien
- Steuerliche Beratung zur Erbfolge und zur vorweggenommenen Erbfolge
- Beratung zur erbschaftsteueroptimalen Versorgung des überlebenden Ehegatten
- Beratung zur steueroptimalen Testamentsgestaltung
