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Vermittlungsgutschein: Verlängerung bis 31.12.2010


Arbeitslose erhalten auf Antrag von der Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein, mit dem die Kosten für private Arbeitsvermittler übernommen werden.
Ursprünglich sollte die Ausgabe der Vermittlungsgutscheine nur bis Ende 2007 erfolgen, doch nun hat der Gesetzgeber diese Frist bis zum 31.12.2010 verlängert.
Voraussetzungen für den Vermittlungsgutschein (VGS)
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld I und nach mindestens zweimonatiger (bis 31.12.2007 sechswöchiger) Arbeitslosigkeit noch nicht vermittelt (Wartezeit muss innerhalb der letzten drei Monate vor dem Antrag des VGS erfüllt sein)
  • VGS wird grundsätzlich über 2.000 € für einen Zeitraum von jeweils drei Monaten ausgestellt
    neu: Langzeitarbeitslose und behinderte Menschen können einen um bis zu 500 € höher dotierten VGS erhalten (Ermessensleistung).
  • Vergütungsanspruch besteht nach Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Inland, im EU /EWR Ausland oder in der Schweiz mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden
  • ALG II Anspruchsberechtigten kann ein VGS ausgestellt werden (aber kein Rechtsanspruch)
„Bedingungen“ für Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer darf in den letzten vier Jahren vor Meldung der Arbeitslosigkeit nicht länger als 3 Monate beim diesem Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein,
  • davon ausgenommen ist die befristete Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen ,
  • neues Beschäftigungsverhältnis darf nicht von vornherein auf weniger als drei Monate Dauer angelegt sein,
  • es muss mindestens sechs Monate andauern,
  • nach sechswöchiger Dauer ist eine erste Rate von 1.000 € möglich; der Restbetrag wird nach Beschäftigungsdauer von sechs Monaten gezahlt,
  • keine Anspruch, wenn Arbeitgeber und Vermittler wirtschaftlich und personell verflochten sind.
Weiterführende Informationen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) darf aufgrund ihrer Neutralitätspflicht und aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keinen bestimmten Vermittler empfehlen.
Die BA hat aber zur Information unter www.arbeitsagentur.de - Unternehmen - Arbeitskräftebedarf - Private Arbeitsvermittlung die Rubrik „Internetseiten privater Arbeitsvermittler“ eingerichtet.


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