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Unternehmensteuerreform 2008

Die wichtigsten Neuerungen in der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer    

Einkommensteuer
  • Einführung einer Thesaurierungsbegünstigung für ausgewählte bilanzierende Einzelunternehmer und Mitunternehmer mit einem Sonder-Steuersatz von 28,25 % und einer Nachversteuerung bei späterer Gewinnentnahme mit 25 %.
  • Neugestaltung der Ansparabschreibung und Existenzgründerrücklage als Investitionsabzugsbetrag, erstmals sind auch gebrauchte, bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens begünstigt, die nur noch ihrer Funktion nach benannt werden müssen.
  • Die Gewerbesteuer darf nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Dafür wird der Faktor für die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8 erhöht.
  • Neue Abschreibungsbeschränkungen führen zum Wegfall der degressiven Abschreibung und Neugestaltung der Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter.
  • Einführung einer Abgeltungssteuer für Zinseinnahmen im Privatvermögen.


Gewerbesteuer

  • Neuregelung der Hinzurechnung für die Überlassung von Geld- und Sachkapital bei der Gewerbesteuerberechnung


Körperschaftsteuer

  • Absenkung des Steuersatzes von 25 % auf 15 % des zu versteuernden Einkommens.
  • Einführung einer Zinsschranke.



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