Sozialversicherungsfreiheit für Ferienjobs der Schüler
Schüler können während der Ferien unbegrenzt sozialversicherungsfrei Geld verdienen, wenn die Beschäftigung im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet wird. Da es sich dabei auch nicht um so genannte Minijobs handelt, fallen auch keine Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung oder Umlagen an. Dies trifft nur zu, wenn die Beschäftigung in einem Kalenderjahr über diesen Zeitraum hinaus fortgesetzt und ein Arbeitsentgelt von bis zu 400 Euro; im Monat gezahlt wird. Hat ein Schüler mit vollendetem 16. Lebensjahr eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt, sind deren Beginn und Ende der zuständigen Krankenkasse auf elektronischem Weg zu melden. Zwischen der kurzfristigen Beschäftigung und des Ausübung des Minijobs muss mindestens ein Zeitraum von einem Monat liegen, weil sonst Versicherungspflicht eintreten würde.
