Zur Navigation springen
Zum Inhalt springen

Es folgt der Seiteninhalt

Sozialversicherungsfreiheit für Ferienjobs der Schüler


Schüler können während der Ferien unbegrenzt sozialversicherungsfrei Geld verdienen, wenn die Beschäftigung im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet wird. Da es sich dabei auch nicht um so genannte Minijobs handelt, fallen auch keine Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung oder Umlagen an. Dies trifft nur zu, wenn die Beschäftigung in einem Kalenderjahr über diesen Zeitraum hinaus fortgesetzt und ein Arbeitsentgelt von bis zu 400 Euro; im Monat gezahlt wird. Hat ein Schüler mit vollendetem 16. Lebensjahr eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt, sind deren Beginn und Ende der zuständigen Krankenkasse auf elektronischem Weg zu melden. Zwischen der kurzfristigen Beschäftigung und des Ausübung des Minijobs muss mindestens ein Zeitraum von einem Monat liegen, weil sonst Versicherungspflicht eintreten würde.

Drucken Seite weiterempfehlen Home

Einladung Auswertungen im Unternehmen online für Unternehmer

Neben der Belegbearbeitung ist der Auswertungsbereich im Unternehmen online der wichtigs... mehr

Folgende Unterlagen können im Jahr 2012 vernichtet werden

Nachstehend aufgeführte Buchführungsunterlagen können nach dem 31. Dezember 2011 verni... mehr

Auszubildende zur Steuerfachangestellten

Wir begrüßen unsere neue Auszubildende zur Steuerfachangestellten Andrea Geitner in unse... mehr