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Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer über 55 seit dem 01.01.2008


Arbeitgeber, die mit einem Arbeitslosen, der das 55. Lebensjahr vollendet hat, ein Beschäftigungsverhältnis begründeten, waren bis zum 31.12.2007 von der Zahlung des Arbeitgeberanteils zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag befreit. Seit dem 01.01.2008 müssen sie nun auch für über 55 jährige neu eingestellte zuvor arbeitslose Arbeitnehmer diese Beitragsanteile entrichten.
Dabei kommt es auf den Beschäftigungsbeginn an: Die Befreiung gilt weiterhin für Beschäftigungsverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2008 begründet wurden. Für Beschäftigungsverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2007 beginnen, muss der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung entrichtet werden.


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