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Abgabe Einkommensteuer- erklärungen 2005 nur noch bis zum 31.12.2007 möglich

Für die nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung Verpflichteten, die eine freiwillige Antragsveranlagung
durchführen lassen wollen,endet die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2005 am 31.12.2007.

Diese Frist ist nicht verlängerbar.
Wird die Erklärung zu spät eingereicht, kann die Veranlagung nicht mehr durchgeführt werden und Steuererstattungen gehen verloren.


Ob eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht und bis wann diese beim Finanzamt einzureichen ist, erfahren Sie in unseren FAQs "Muss ich eine Steuererklärung abgeben?" und "Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben?"


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