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Steuerverzinsungen


Nach den Regelungen in der Abgabenordnung werden Zinsen ab dem 15. Monat nach Ablauf des Kalenderjahres erhoben, in dem die Steuer entstanden ist (Grundsatz).
Führt also die Festsetzung z.B. der Einkommensteuer für 2006 zu einem sogenannten Unterschiedsbetrag, beginnt der Zinslauf ab 01.04.2008. Dies gilt sowohl bei Nachzahlungen als auch in Erstattungsfällen.
In einem vom Finanzgericht Köln zu entscheidenden Fall hatte das Finanzamt 37 Monate für die Veranlagung der abgegebenen Erklärung gebraucht. Das Gericht hielt die lange Dauer zwar für "ungewöhnlich" und "auffällig lange", bestätigte jedoch die Zinsfestsetzung.


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