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Altersvorsorge: Riesterförderung für Wohnungseigentum seit dem 01.01.2008

Im Rahmen der Riester Rente können Versicherte seit Jahresbeginn Eigenbeiträge und Zulagen für die eigenen vier Wände einsetzen.
Nach den neuen Regelungen ist es seit 2008 förderfähig, wenn Sparer mit den Riester Zulagen auch den Kauf, Bau, die Entschuldung einer tatsächlich selbst genutzten Wohnung oder eines Hauses sowie den Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften bezahlen. Voraussetzung: Es muss sich um ein staatlich zertifiziertes förderfähiges Altersvorsorgeprodukt handeln.
Fördermöglichkeiten sind:

  •  Finanzierung einer Immobilie mit einem Kredit, dessen Raten (teilweise) als Altersvorsorgebeiträge gelten und mit staatlichen Zulagen gefördert werden,
  •  Einzahlungen in Bausparverträge (kombinierte Sparverträge mit Darlehensoption),
  •  Vorfinanzierungsdarlehen (Kombination aus Darlehen zur Vorfinanzierung und Bausparvertrag)
  •  Anschaffung weiterer Genossenschaftsanteile an einer Genossenschaft für eine selbst genutzte Genossenschaftswohnung.


Das in einem Altersvorsorgevertrag angesparte geförderte Altersvorsorgekapital ganz ganz oder teilweise unmittelbar dazu verwendet werden, selbst genutztes Wohneigentum anzuschaffen oder herzustellen. Neu ist, dass die Rückzahlung des entnommenen Betrages auf einen Altersvorsorgevertrag des Anlegers nicht mehr notwendig ist die Förderung bleibt aber erhalten.
Zudem haben Zulageberechtigte nun die Möglichkeit, zu Beginn der Auszahlungsphase den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag zur Entschuldung einer eigengenutzten Immobilie zu verwenden.

Künftig müssen die geförderten Beträge auch tatsächlich für eine Wohnung verwendet werden, sonst wird die Prämie zurückgefordert. Einzige Ausnahme: Bausparer unter 25 Jahren, die sieben Jahre gespart haben, können die Zulage in jedem Fall behalten.

Schließen Personen unter 25 Jahren einen Riester Vertrag ab, erhalten sie eine Prämie von einmalig 200 €. Außerdem können nun auch Bezieher von Erwerbsminderungsrenten und Dienstunfähigkeitspensionen Riester Verträge abschließen.
Zu den Details der neuen Förderung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Informationsblatt herausgegeben. Dieses ist im Internet unter www.bmas.bund.de > Rente > Wohneigentum wird Teil der Altersvorsorge > Informationen zum Eigenheimrentengesetz abrufbar.


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