Neues zur Abwrackprämie
Zur Missbrauchsbekämpfung werden die Voraussetzungen zum Erhalt der Umweltprämie geändert
Um eine missbräuchliche Beantragung der Umweltprämie in Höhe von 2.500 € zu verhindern, ist auf Initiative des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages eine wichtige Anpassung der Richtlinie beschlossen worden: Beim Antrag auf Gewährung der Prämie reicht es nicht aus, dem BAFA die Kopie der Zulassungspapiere des zu verschrottenden Fahrzeugs einzureichen. Erforderlich ist es nunmehr, das entwertete Original der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.
Damit Autokäufer auch bei längeren Lieferzeiten noch in den Genuss der Umweltprämie kommen, wird nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ab dem 30. 3. 2009 ein zweistufiges Reservierungsverfahren für die Umweltprämie eingeführt:
Wer ein neues Auto gekauft hat, kann sich mit Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrags beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Umweltprämie reservieren. Ausgezahlt wird die Prämie dann, wenn die Zulassung des neuen Pkw sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird. Das neue Verfahren kann aufgrund der notwendigen technischen Umstellungen erst zum 30. 3. 2009 in Kraft treten.
Auch für Erbfälle wurde jetzt eine Regelung gefunden. Nunmehr können Erben gegen Vorlage des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren.
Sie können sich auch direkt auf der Homepage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de informieren.
