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Neue Grenzen für den Hinzuverdienst der Rentner ab 01.01.2008


Die Grenzen für den Hinzuverdienst von Rentnern, die die Regelaltersgrenze (65. Lebensjahr, ab 2012
stufenweise auf 67. Lebensjahr ansteigend) noch nicht erreicht haben, sind zum 01.01.2008 angehoben wurden.
Diese sind bis Eintritt in die Altersrente bei Nebenverdiensten zu beachten, da ihr mehr als ein bis zweimaliges
Überschreiten bis zum Doppelten der Höchstgrenze innerhalb eines Jahres (z. B. bei Urlaubs- und Weihnachtsgeldzahlungen) rentenschädlich und zur Kürzung des Rentenanspruchs auf eine Teilrente oder zum völligen Verlust führen kann.
Die Freigrenze beträgt ab dem 1. Januar 2008 bei Vollrenten 355,00 EUR/Monat (2007: 350,00 EUR/Monat).
Es ist jedoch geplant, diesen Wert nachträglich ab 2008 auf 400,00 EUR anzuheben.
Ausnahmen gelten für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Bei der Ermittlung der für Teilrenten geltenden Hinzuverdienstgrenzen wird seit 2008 individuell der Verdienst der
letzten drei Kalenderjahre vor Rentenbeginn (bzw. Berufsjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung) sowie die Bezugsgröße berücksichtigt.
Zahlreiche Informationen zu Renten und Hinzuverdienst finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de (Suchwort „Hinzuverdienstgrenzen“).


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