Gesundheitsreform zum 01.01.2009
Wenn Sie als Selbstständiger und Freiberufler freiwillig gesetzlich versichert sind, endet durch die Gesundheitsreform zum 01.01.2009 Ihr Anspruch auf Krankengeld.Diese Änderung kann erhebliche negative Auswirkungen für Sie haben, da Sie nicht - wie Arbeitnehmer - eine Entgelt- bzw. Lohnfortzahlung erhalten.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Ihnen einen Krankengeld-Wahltarif anzubieten, aber:
- Es gibt bislang keine konkreten Vorgaben für entsprechende neue Produkte.
- Jede Kasse bestimmt individuell ihren eigenen Wahltarif. Dadurch können Sie
keine direkten Vergleiche vornehmen. - Durch die Darlegung Ihrer Einkommensverhältnisse drohen Ihnen mögliche Beitragserhöhungen.
- Sie sind 3 Jahre an diesen Tarif und an die Krankenkasse gebunden und verzichten
auf Ihr Sonderkündigungsrecht, z. B. bei Beitragsanpassungen.
Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist in diesem Zeitraum also ausgeschlossen.
Die gesetzliche Krankenkasse ist dagegen nur 1 Jahr an ihr Leistungsversprechen gebunden. - Sie müssen selbst aktiv werden, automatisch werden keine Anpassungen vorgenommen.
Um nicht ohne Absicherung des Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit dazustehen, empfehlen wir Ihnen, sich persönliche Angebote anderer Versicherer einzuholen und
diese zu vergleichen.
