Beschränkung der Gültigkeitsdauer von Geschenkgutscheinen kann unwirksam sein
Die gesetzliche Verjährungsfrist für Gutscheine beträgt 3 Jahre.Wird diese Frist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens oder durch Vermerk auf dem Gutschein selbst erheblich z. B. auf ein Jahr verkürzt, so ist dies als unangemessen anzusehen und ungültig, wie jetzt das Oberlandesgericht München entschied.
