Ausbildungsbonus für Betriebe seit Juli 2008
Seit Juli 2008 können Unternehmen Geld von der Agentur für Arbeit erhalten, wenn sie zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen.
Gefördert werden grundsätzlich alle Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung.
Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Auszubildende einstellt, die die allgemein bildende Schule bereits im Vorjahr oder früher verlassen haben. Berücksichtigt werden Bewerber ohne Schulabschluss, mit einem Sonderschul- oder Hauptschulabschluss, ebenso lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche, außerdem Altbewerber mit einem mittleren Schulabschluss oder Jugendliche, die bereits seit mehr als zwei Jahren einen Ausbildungsplatz suchen oder deren Ausbildungsverhältnis wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes vorzeitig beendet wurde.
Der Bonus variiert zwischen 4.000 € und 6.000 € pro zusätzlicher Ausbildungsstelle. Bei behinderten Jugendlichen erhöht sich die Förderung um 30 %. Die Auszahlung erfolgt in 2 Raten: 50 % nach Ablauf der Probezeit und weitere 50 % nach Anmeldung zur Abschlussprüfung.
Interessierte Unternehmen, die zusätzlich ausbilden wollen, wenden sich an die jeweilige Agentur für Arbeit. Dort erfahren sie nähere Details und können Anträge stellen.
