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Arbeitsagentur – Leistungen geändert


Mit Beschluss des Bundestags vom 05.12.2008 wurden zum Jahresbeginn 2009 viele Leistungen der Arbeitsagentur mit dem Ziel geändert, dass durch das „Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ Menschen schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden können.
Nach dem neuen Gesetz erhält jede Arbeitsagentur ein Vermittlungsbudget. Damit können einzelne Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungssuchende insbesondere bei der Erreichung ihrer in der Eingliederungsvereinbarung bestimmten Eingliederungsziele besser unterstützt werden. Den Mitarbeitern der Agentur für Arbeit werden über ein solches Budget bessere Möglichkeiten eröffnet, flexibler, bedarfsgerechter und unbürokratischer zu handeln und so Vermittlungshemmnisse schneller zu beseitigen.

Hauptschulabschluss für alle
Zur Verbesserung der beruflichen Eingliederungschancen erhalten Menschen ohne Schulabschluss einen Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses. Dieser Anspruch steht sowohl Jugendlichen als auch Erwachsenen zu.

Existenzgründungen
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende sollen unter anderem Existenzgründungen stärker als bisher gefördert werden. So wird die Förderung von Existenzgründungen eigenständig geregelt und durch gezielte Hilfen ergänzt. Erwerbsfähige Hilfebedürftige sollen neben der Existenzgründungsförderung durch das Einstiegsgeld Zuschüsse und Darlehen für notwendige Anschaffungen erhalten können.

Unwirksame Instrumente abgeschafft
Mit dem neuen Gesetz wurden laut Gesetzgeber weniger wirksame und kaum oder wenig genutzte Instrumente der Arbeitsmarktpolitik abgeschafft. Dazu gehören:
  • der Einstellungszuschuss bei Neugründung,
  • die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung im Wege der so genannten Job-Rotation,
  • die Regelungen zur institutionellen Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung,
  • die Sonderregelung zur Befreiung der Arbeitgeber von der Beitragstragung zur Arbeitsförderung bei Einstellung älterer Arbeitnehmer,
  • die befristet geregelte „Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung“,
  • die beschäftigungsbegleitenden Eingliederungshilfen und die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bei Teilnahme an ausbildungsbegleitenden Hilfen während der Arbeitszeit und
  • die institutionelle Förderung des Jugendwohnheimbaus.
Weiterführende Informationen
Näheres erfahren Sie im Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.
Alle Details zum neuen Gesetz hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.bund.de aufbereitet.


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