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Änderungen in der Lohnabrechnung zum 01.01.2009


Zwar ist der Jahreswechsel noch weit entfernt, dennoch wirft er schon jetzt seine Schatten voraus.
Bereits heute stehen wichtige Änderungen zum Jahreswechsel fest, die sich sowohl auf Ihre
Arbeitsplanung als auch auf Ihre Finanzplanung auswirken. Im „Gesetz zur Modernisierung
der gesetzlichen Unfallversicherung“ (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz, UVMG)
sind zwei Themen enthalten, die beide für die Lohnabrechnungen 2009 relevant sind.

Die Rentenversicherung wird künftig auch die Meldungen der Arbeitgeber zur Unfallversicherung verarbeiten und prüfen. Dazu wird das bestehende Meldeverfahren erweitert.
Bereits ab Januar 2009 sind mit jeder DEÜV-Entgeltmeldung (Jahres- bzw. Unterbrechungsmeldung)
die unfallversicherungsrelevanten Daten personenbezogen an die Krankenkassen zu übermitteln.
Und das gilt auch für kurzfristig Beschäftigte (Arbeitsverhältnis auf 2 Monate oder 50 Tage begrenzt). Spätestens zur Lohnabrechnung Januar müssen deshalb die erforderlichen Strukturdaten aus dem Veranlagungsbescheid Ihrer Berufsgenossenschaft für 2009 vorliegen.
Bitte senden Sie mir die jeweiligen Veranlagungsbescheide rechtzeitig zu.

Im Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz ist außerdem die Neuregelung der
Insolvenzgeldumlage enthalten. Danach sind die Beiträge zur Insolvenzgeldumlage
ab 2009 monatlich zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Krankenkassen abzuführen. Das gilt auch für die geschätzten Beitragsnachweise, die bereits zusammen mit der
Dezember-Abrechnung erstellt werden. Die DATEV- Lohnprogramme berücksichtigen die Insolvenzgeldumlage für Beitragsnachweise ab 2009 automatisch.
Bitte informieren Sie mich rechtzeitig, wenn Ihre Arbeitnehmer nicht insolvenzgeldpflichtig sind.

Ich bin Ihnen sehr gerne behilflich. Bitte kommen Sie bei Fragen auf mich zu.


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