Private Nutzung eines betrieblichen VW Busses mit ausgebauten Sitzen
Wie das Finanzgericht Berlin-Brandenburg am 13.11.2007 entschied, kann ein rundum verglaster VW Bus (hier VW-Caravelle), in den Sitze ohne größeren Aufwand eingebaut werden können, auch für private Zwecke genutzt werden und ist damit bei einem Arbeitnehmer als Sachbezug oder bei einem Unternehmer als unentgeltliche Wertabgabe für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer zu berücksichtigen.
Von diesem Grundsatz kann nur abgewichen werden, wenn das Fahrzeug wegen seiner objektiven Beschaffenheit nicht für die private Nutzung geeignet ist, z. B. Lkw´s und Zugmaschinen. Der VW-Bus dagegen verfügte über keine auf Dauer angelegten Umbau zur Transportbeförderung, und war damit zur Personenbeförderung generell geeignet.
