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Welche Gesetzesänderungen sieht das Jahressteuergesetz 2009 vor?


Das Ende April als Referentenentwurf vorgestellte Jahressteuergesetz soll am 4. Juni als Gesetzesvorschlag im Kabinett behandelt werden.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte des Gesetzes:

  • Wiedereinführung des 50 %igen Vorsteuerabzug bei gemischt genutztem Kfz.
    Nutzt ein Unternehmer ein Kraftfahrzeug auch für unternehmensfremde Zwecke darf er aus der Anschaffung, der Miete, den Leasing- oder laufenden Kosten des Kfz nur noch 50 % der ausgewiesenen Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Dafür entfällt die Besteuerung der Privatnutzung.
    Davon nicht betroffen sind die an Arbeitnehmer gegen Entgelt überlassene Fahrzeuge.
    Die Europäische Union muss dieser Änderung noch zustimmen.
    Sie ist voraussichtlich für alle Fahrzeuge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft, gemietet oder geleast werden.
  • Neue Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage:
    Die Kinderzulage wird weiterhin für Kinder bis zum 27. Lebensjahr gewährt.
    Die geplante Absenkung der Altersgrenze für Kinder vom 27. auf das 25. Lebensjahr soll nicht umgesetzt werden.
  • Neue Besteuerung von Ehegatten:
    Ab dem Jahr 2010 soll für Doppelverdiener-Ehepaare ein so genanntes "optionales Faktorverfahren" eingeführt werden. Der Faktor berechnet sich nach dem Anteil jedes Ehegatten am voraussichtlichen gemeinsamen Jahresarbeitslohn. Konkret sollen Ehepaare nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen können, sondern gemeinsam nach Steuerklasse IV besteuert werden. Dabei werden beim jeweiligen Ehegatten die allgemeinen Steuerentlastungen und seine persönlichen Freibeträge laut Lohnsteuerkarte berücksichtigt. Durch das neue Verfahren soll derSplitting-Vorteil durch die gemeinsame Besteuerung auf beide verteilt und ein gleichmäßigeres Verhältnis der Lohnsteuerbelastung erreicht werden.
  • Steuerfreiheit für betriebliche Gesundheitsförderung:
    Um Arbeitgeber zu ermuntern, künftig noch mehr betriebsinterne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter durchzuführen, sollen diese von der Besteuerung befreit werden.
  • Unternehmen können Buchführung ins Ausland verlegen:
    Angesichts der wachsenden Zahl an weltweit tätigen Unternehmen wäre es von Vorteil, Buchführungsaufgaben ins Ausland zu verlagern. Dies ist bisher rein rechtlich gesehen nicht möglich. Um Bürokratiekosten zu senken, soll diese Beschränkung aufgehoben und zumindest die Verlagerung der EDV-gestützten Buchführung erlaubt werden. Unterlagen und Aufzeichnungen in Papierform müssen dagegen unverändert im Inland geführt und aufbewahrt werden. Die Verlagerung ist antragsgebunden und an strenge Voraussetzungen geknüpft. Wird die Buchführung ohne Bewilligung verlagert oder nach Wegfall der Voraussetzungen nicht unverzüglich zurückverlagert, ist ein sog. Verzögerungsgeld
    bis 250 000 EUR zulässig.
  • Steuerstraftaten verjähren weniger schnell:
    Die bisherige Verjährungsfrist für eine Steuerstraftat von fünf Jahren soll auf zehn Jahre angehoben werden, um - angesichts der jüngsten Fälle von Steuerhinterziehung – wirksam einen Steuerbetrug einzudämmen.
  • Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit:
    Vereine sollen nur dann als gemeinnützig gelten, wenn sie kein extremistisches Gedankengut fördern. Damit verlieren verfassungsfeindliche Vereine ihre Steuervorteile, sind zum Beispiel nicht mehr von der Gewerbesteuer befreit und müssen künftig den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen.
  • Schulgeld nicht nur bei deutschen Schulen absetzbar:
    Künftig soll Schulgeld für Privatschulen im europäischen Ausland auch als Sonderausgabe absetzbar sein. Die frühere Begrenzung auf dreißig Prozent des Schulgeldes wird von einem steuerlich wirksamen Höchstbetrag von 3.000 EUR abgelöst. Dieser Betrag soll jährlich um 1.000 EUR verringert werden. Eltern, die ihre Kinder auf eine Privatschule schicken, können das Schulgeld ab 2011 demnach nicht mehr von der Einkommensteuer absetzen.
  • Aktientausch:
    Die Einlösung von Umtausch- und Aktienanleihen gegen Aktien soll künftig steuerneutral sein. Erst der spätere Verkauf der Aktien würde steuerlich relevant sein und dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen.
  • Anrechnung ausländischer Quellensteuer:
    Die festgesetzte und gezahlte ausländische, der deutschen Einkommensteuer entsprechende Quellensteuer soll ab Einführung der Abgeltungsteuer 2009 ausdrücklich auf die Abgeltungsteuer anrechenbar sein.
  • Einkommensteuer-Vorauszahlungen:
    Die Schwellenwerte für die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen sollen ab 2009 verdoppelt werden. Danach unterbleiben Festsetzungen von weniger als 400 EUR im Kalenderjahr bzw. 100 EUR im Vorauszahlungszeitpunkt. Laufende Erhöhungen müssen
    mindestens 100 EUR, nachträgliche Erhöhungen 5 000 EUR betragen.

  • Weitere geplante Änderungen

  • Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit
  • Registrierkassen im Einzelhandel und in der Gastronomie, aber auch die Zähler im Taxi sollen künftig mit einem Chip ausgestattet werden, der Manipulationen erkennbar und damit einfach und schnell nachweisbar macht. Die Geräte müssen spätestens im Jahr 2013 mit der neuen Technik ausgestattet sein – so lange haben Steuerpflichtige und Kassenhersteller Zeit, sich umzustellen bzw. ihre Produkte nachzurüsten.


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