Neue Zuständigkeit für die Betriebsnummernvergabe
Bisher teilten die Agenturen für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb lag, auf Antrag Betriebsnummern zu.
Diese werden beispielsweise im Zusammenhang mit dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung benötigt.
Ab 1. Januar 2008 werden Betriebsnummern nur noch zentral vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken vergeben.
Außerdem sind alle Änderungen von Betriebsdaten durch die Arbeitgeber an die Zentralstelle zu melden.
Die Übertragung der Zuständigkeit und die organisatorische Zusammenführung erfolgen in drei Stufen:
- 1. Oktober 2007: Betriebe in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
- 1. Dezember 2007: Betriebe in den Bundesländern Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und
Thüringen. - 1. Januar 2008: Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.
Die Zentrale ist erreichbar unter der Postanschrift Eschberger Weg 68, 66121 Saarbrücken sowie unter der Telefonnummer 0180 1 664466, E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de.
