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Kassenführung bei überwiegenden Bareinnahmen im Unternehmen

Es sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zwingend zu beachten:
- Aufzeichnung einzelner Geschäftsvorfälle ( nicht in einer Summe einbuchen )
- keine Zusammenfassung von Umsätzen
- tag-genauer Abschluss mit Tagesendbeständen
- Minus-Bestände in einer Handkasse sind nicht nachvolziehbar
- elektronische Kassenprüfung durch Betriebsprüfung möglich (Registrierkassen können dis ins Details ausgelesen werden)



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