Kassenführung bei überwiegenden Bareinnahmen im Unternehmen
Es sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zwingend zu beachten:- Aufzeichnung einzelner Geschäftsvorfälle ( nicht in einer Summe einbuchen )
- keine Zusammenfassung von Umsätzen
- tag-genauer Abschluss mit Tagesendbeständen
- Minus-Bestände in einer Handkasse sind nicht nachvolziehbar
- elektronische Kassenprüfung durch Betriebsprüfung möglich (Registrierkassen können dis ins Details ausgelesen werden)
