Häusliches Arbeitszimmer
Das Thema "häusliches Arbeitszimmer" war in letzter Zeit vermehrt Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Ab sofort sollen die Finanzämter Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung stattgeben, in denen ab VZ 2007 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht wurden. Bis zur endgültigen Entscheidung sollten Aufwendungen als Werbungskosten/Betriebsausgaben in der Steuererklärung aufgenommen werden... es bleibt abzuwarten, wie der BFH endgültig entscheidet. Die Einkommensteuerbescheide sind bis zur Entscheidung unter Vorläufigkeit festzusetzen.
Seite weiterempfehlen
Home