Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei
Während der Ferien können Schüler unbegrenzt Geld verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie Umlagen fallen bei diesen kurzfristigen Beschäftigungen nicht an, weil es sich nicht um so genannte Minijobs handelt.
Voraussetzung
Die Beschäftigung ist im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet.
Wird die Beschäftigung in einem Kalenderjahr länger fortgesetzt und ein Arbeitsentgelt von bis zu 400 € im Monat gezahlt, sind die Vorschriften für die so genannten Minijobs anzuwenden.
Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses sind der zuständigen Krankenkasse auf elektronischem Weg zu melden, wenn der Schüler das 16. Lebensjahr vollendet hat und eine kurzfristige Beschäftigung ausübt.
