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Beratungsbedarf besteht vor Vertragsabschlüssen zur Altersvorsorge (betrieblich/privat) Änderungen und Kündigungen von Verträgen...“

Für eine ausreichende Versorgung im Alter stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Diese sind: das öffentlich-rechtliche Pflichtsystem der deutschen Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge. Während die Deutsche Rentenversicherung für die Arbeitnehmer als Pflichtversicherung wenig Spielraum zulässt, sind auf der anderen Seite die betrieblichen und privaten Altersvorsorgeverträge gestaltbar. Hierbei können Rentenzahlungen im Alter genauso wie steuerliche Abzugsmöglichkeiten, Gewährung von Zulagen und Nachfolgeregelung (Vererbbarkeit) eine Rolle spielen. Insbesondere bei Änderungen und Kündigungen von laufenden Verträgen sind auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen mit einzuplanen.


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