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Änderungen Betriebsdaten an Zentrale melden


Ändern sich die Betriebsdaten, müssen Arbeitgeber dies dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken mitteilen. Sie vergibt und verwaltet seit Beginn des Jahres 2008 bundesweit die Betriebsnummern.
Die achtstellige Betriebsnummer ist Grundlage zur Anmeldung der Sozialversicherung und für jedes Unternehmen erforderlich, sobald mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt wird.
Unbeachtlich ist, ob es sich um eine versicherungsfreie geringfügige oder versicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Auch für Privathaushalte, die Arbeitnehmer beschäftigen, ist eine Betriebsnummer erforderlich.
Sie dienst außerdem als Identifikationsmerkmal für
den Namen, die Anschrift, die von der Bundesarbeitsagentur für Arbeit bestimmte Wirtschaftsklasse eines Betriebs und ist Basis für statistische Auswertungen.

Antrag und Änderungen
Der Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer muss vom Arbeitgeber auf einem Vordruck erfolgen (erhältlich vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit).
Privathaushalte mit nur geringfügig Beschäftigten müssen sich für den Antrag oder Änderungsmeldungen an die Minijob-Zentrale wenden.

Wichtige Änderungen der Betriebsdaten, die eine Meldung erforderlich machen, sind:
  • Betrieb/Privathaushalt ist erloschen und soll abgemeldet werden,
  • Adressänderungen,
  • Wechsel des Betriebsinhabers (Eigentümer/Pächter),
  • Aufkauf des Betriebs,
  • stillgelegter Betrieb wird fortgeführt,
  • weitere Betriebsnummer für Niederlassung in einer anderen Gemeinde oder für weiteren wirtschaftlichen Schwerpunkt wird benötigt.
Weitere Infos und Adressen
Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit:
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
Telefon: 01801 664466
Fax: 0681 849-499
E Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de

Vordrucke und weitere Informationen stehen im Internet-Angebot der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de  Unternehmen > Sozialversicherung > Formulare > „Antrag auf Erteilung/Veränderung einer Betriebsnummer“ zur Verfügung. Privathaushalte mit nur geringfügig Beschäftigten finden spezielle Informationen unter www.minijob zentrale.de.


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