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Änderungen bei der Kfz-Steuer


Die Steuer richtet sich nicht nur nach dem Ausstoß des schädlichen Kohlendioxids (CO2) richten, sondern daneben auch weiterhin nach dem Hubraum.

Der C02-Anteil der Kraftfahrzeugsteuer wird dabei wie folgt berechnen:

• Eine Basismenge von CO2-Ausstoß soll steuerfrei bleiben (bis 2011: 120 Gramm/Kilometer, 2012 und 2013: 110 Gramm/Kilometer, ab 2014: 95 Gramm/Kilometer).
• Für den darüber hinausgehenden CO2-Ausstoß beträgt der Steuertarif je Gramm und Kilometer 2 € betragen.

Die Besteuerung nach dem Hubraum wird mit einem so genannten Sockelbetrag erfolgen:

• Bei Benzinern beträgt dieser 2 € je angefangenen 100 Kubikzentimeter.
• Bei Diesel-Pkw beträgt er 9,50 € je angefangenen 100 Kubikzentimeter.

Diesel-Pkw mit Euro-6-Norm sollen in den Jahren 2011 bis 2013 eine Steuerbefreiung von 150 € erhalten.

Betroffene Fahrzeuge:
Die neuen Regeln gelten nur für Neuwagen. Für Pkw mit Neuzulassung ab dem 5.11.2008 bis 30.6.2009, die befristet steuerfrei fahren (gemäß Konjunkturpaket I vom 5.11.2008), wird nach Ablauf der Steuerfreistellung verglichen werden, welche Steuerregelung günstiger ist. Ansonsten werden Pkw mit Erstzulassung bis zum 30.6.2009 grundsätzlich bis zum 31.12.2012 weiter nach dem derzeit geltenden Recht besteuert. Sie sollen erst ab 2013 in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.







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