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Auftragsbedingungen

Grundsätzlich erfolgt vor der Mandatserteilung und –annahme ein Eingangsgespräch. Dieses Eingangsgespräch dient u.a. dazu, den Auftragsumfang festzustellen und zu prüfen, ob der Auftragsannahme Gründe, z.B. gesetzliche Ausschlussgründe bei Prüfungen und Gutachten, entgegenstehen. Ebenfalls soll ein Honorar vereinbart werden.

Für dieses Eingangsgespräch entstehen keine Gebühren.

Davon zu unterscheiden ist eine gebührenpflichtige Erstberatung, die nach der Steuerberatungsgebührenverordnung berechnet wird und nicht mehr als 179,- € zzgl. Umsatzsteuer betragen darf.

Service-Garantie:
Für alle Aufträge wird die Zusicherung gegeben, dass alle Qualitätsstandards erfüllt werden. Für den Bereich der Steuerberatung sind dies die Empfehlungen zur Sicherung der Qualität in der Steuerberaterkanzlei der Bundessteuerberater- kammer.

Sollten Sie mit einer Auftragsausführung nicht zufrieden sein, so nehmen wir jede Kritik positiv auf. Die kritische Meinung unserer Mandanten ist ausdrücklich erwünscht und ein Beitrag zur Verbesserung der Service-Qualität.

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