FAQ
Welche Vorteile ergeben sich für mich, wenn ich dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteile?
Das Finanzamt zieht die Steuerschulden zum letztmöglichen Termin ein. Dadurch entsteht ein Zinsvorteil, da die Belastung auf dem eigenen Konto erst nach Fälligkeit erfolgt, und es entstehen keinerlei Sanktionsgebühren. Liegt keine Einzugsermächtigung vor, muss die Steuerschuld am Fälligkeitstag getilgt sein, sonst werden 1% Säumniszuschlag fällig.
Bei Unklarheiten kann der Lastschrifteinzug jederzeit zurückgenommen werden.
Bearbeiter: Simone Eck
Stand: Juni 2007
