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FAQ

Bis wann muss ich meinen Jahresabschluss / meine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben ?

Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 31.05. des folgenden Jahres eingereicht werden. Bei der Vertretung durch einen Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31.12. des folgenden Jahres. Für steuerpflichtige Personen mit Gewinnen aus Land- und Forstwirtschaft endet - bei abweichenden Wirtschaftsjahren - die Erklärungsfrist jedoch nicht vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Schluss des Wirtschaftjahres folgt.

Frist für Abgabe der Einkommensteuer-Erklärung bei Antragveranlagung entfällt

Bei dem Bezug von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, von denen der Lohnsteuerabzug vorgenommen worden ist, wird eine Einkommensteuer - Veranlagung nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt, z. B. auch bei Antrag zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer. Die bisherige Antragsfrist von zwei Jahren ist gestrichen worden, so dass eine Veranlagung auch noch nach mehreren Jahren bis zum Ablauf der 4jährigen Festsetzungsverjährung durchgeführt werden kann. Die Neuregelung greift erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2005, für frühere Veranlagungszeiträume schon dann, wenn über eine Ablehnung eines Antrags auf Veranlagung auf Grund der bisherigen Ausschlussfrist noch nicht bestandskräftig entschieden ist.





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